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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 3D Service GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich, Abwehrklausel

1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung mit Kunden der 3D Service GmbH (im Folgenden auch „3D Service“), auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern i. S. d. § 14 BGB geschlossen.

2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen oder vorbehaltlos geliefert wurde. Durch Erteilung eines Auftrags erklärt der Kunde sein verbindliches Einverständnis zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Änderungen, Ergänzungen und sonstige Nebenabreden von Verträgen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung von 3D Service. Für ohne Einhaltung der Schriftform vorgenommene Änderungen trägt der Kunde die Beweislast bzgl. des Zustandekommens und des Inhalts.

 

§ 2 Vertragsschluss, Angebote, Preise, Nachbearbeitung

1. Die angegeben Preise und Angebote stellen stets eine Aufforderung dar, 3D Service ein Angebot zu unterbreiten. Erst mit der Auftragsbestätigung durch 3D Service wird der Vertragsschluss verbindlich.

2. Sämtliche Preise verstehen sich stets zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart bleiben 3D Service vorbehalten. Dies gilt auch nach Vertragsschluss, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Kunden widersprechen, dem Kunden zumutbar sind und die vertraglich vorausgesetzte Verwendung möglich ist.

4. Bei Änderungswünschen des Kunden nach Vertragsschluss werden die entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt. Es gelten in diesem Falle in Ermangelung einer Vereinbarung die Preise von 3D Service als vereinbart, auch wenn hierauf nicht gesondert Bezug genommen wurde.

5. Bei wesentlicher, nicht vorhersehbarer und von 3D Service nicht beeinflussbarer Veränderung der Material- und Rohstoffkosten behält sich 3D Service das Recht vor, dem Kunden einen im Verhältnis zu der Veränderung angepassten Preis zu berechnen. Ist die Änderung dem Kunden unzumutbar, kann er vom Vertrag zurücktreten. Evtl. bis dahin zur Ausführung des Vertrages durch 3D Service erbrachte Leistungen sind durch den Kunden zu vergüten.

6. Alle Preise gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Mangels besonderer Vereinbarung erfolgt die Verpackung und Versendung nach Wahl von 3D Service und wird entsprechend dem Kunden berechnet. Die Verpackung wird nur zurückgenommen, wenn 3D Service auf Grund zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet ist. Wünscht der Kunde eine besondere Versicherung für den Transport, hat er dies vor Vertragsschluss mit 3D Service zu vereinbaren und die Kosten zu vergüten.

7. Beauftragt der Kunde 3D Service im Rahmen einer Vertragsbeziehung oder in zeitlichem Zusammenhang nach der Beendigung einer solchen, zur Vornahme von Nachjustagen, insbesondere um höhere Genauigkeitsgrade zu erreichen, gelten die nach Preisliste von 3D Service hierfür mitgeteilten Preise als vereinbart, auch wenn hierauf nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wurde. Die Nachbesserung im Rahmen der Geltendmachung der gesetzlichen Gewährleistung bleibt hiervon unberührt.

 

§ 3 Zahlung, Verzug, Aufrechnung, Schadensersatz

1. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen sind Rechnungen von 3D Service zahlbar innerhalb 15 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.

2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden mindestens die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Es bleibt 3D Service vorbehalten einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass 3D Service ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der Schaden wesentlich niedriger ist. Für jede Mahnung kann 3D Service mind. EUR 5,-- pauschale Mahn- und Bearbeitungskosten in Rechnung stellen, ohne entsprechende Nachweise erbringen zu müssen; Satz 2 gilt entsprechend.

3. Wechsel, Scheck und Zahlungsanweisungen werden stets nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift auf dem Geschäftskonto der 3D Service als Zahlung. Bank-, Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden.

4. 3D Service ist stets berechtigt eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere wenn und soweit hohe Auftragswerte vereinbart sind sowie wenn und soweit 3D Service zur Erfüllung von Aufträgen erhebliche Zahlungen an Dritte erbringen muss. Bis zur Zahlung der Vorschüsse, ist 3D Service nicht verpflichtet Waren oder Dienstleistungen in Auftrag zu geben und diese Leistungen aus eigenen Mitteln zu vergüten, bzw. vorzunehmen.

5. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von 3D Service anerkannt sind, bei erforderlichen Nachlieferungen nur in Höhe des Preises für den nachzuliefernden Gegenstand oder der nachzuliefernden Leistung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Grund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen; im Übrigen gilt Satz 1 entsprechend, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Eingeräumte Rabatte entfallen, wenn ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt wird oder wenn er in Zahlungsverzug gerät sowie 15. Kalendertage nach Ausstellung der Rechnung. Dasselbe gilt, wenn die Forderung gegen ihn gerichtlich beigetrieben werden muss. In diesen Fällen ist 3D Service berechtigt, die zunächst für Teillieferungen oder Teilausführungen gewährten Rabatte nachträglich zu belasten und/oder ferner weitere Lieferungen oder Ausführungen nur noch gegen Vorkasse durchzuführen. Weiterhin können in den vorgenannten Fällen, alle anderen noch offenen Rechnungen, auch die gestundeten, sofort fällig gestellt werden.

7. Bei Nichtabnahme der bestellten Ware oder Leistungen ist 3D Service berechtigt, anstelle eines konkreten Schadens einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15 % der Bruttoauftragssumme des jeweiligen Auftrags zu berechnen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der Schaden niedriger ist als der pauschalierte Schadensersatz.

 

§ 4 Lieferung und Leistung, Gefahrübergang

1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung und evtl. notwendiger Mitwirkungspflichten des Kunden. Verzögern sich Leistungstermine aus diesen Gründen, werden die Termine für 3D Service angemessen verlängert, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 3D Service wird dem Kunden den Grund der Verzögerung wie auch die neue Leistungszeit mitteilen.

2. Die Verlängerung tritt auch ein bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens liegen, z.B. Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- und Energiemangel etc. und die nachweislich auf die Herstellung, Erbringung oder Ablieferung des Leistungsgegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von 3D Service zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorhandenen Liefer- oder Leistungsverzuges eintreten. Auch vom Kunden veranlasste Änderungen der gelieferten oder bestellten Waren oder Leistungen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungs- oder Lieferfrist.

3. Die Liefer- und Ausführungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf bzgl. des Liefergegenstands die Versand- oder Ausführungsbereitschaft mitgeteilt ist.

4. Teillieferungen und Teilausführungen, insbesondere bei größeren Aufträgen, sind in einem für den Kunden zumutbaren Umfang zulässig.

5. Sofern keine festen Abnahmefristen vereinbart sind, hat der Kunde den Liefergegenstand oder die Ausführung acht Tage nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Vertragsgemäßheit der Ausführungen oder Leistungen zu überprüfen und bei Vertragsgemäßheit deren Abnahme schriftlich zu erklären.

6. Die Leistungen gelten als abgenommen, sobald nach Ablauf der Prüffrist gemäß Ziff.5 deren Nutzbarkeit auf die Dauer von zwei Wochen nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist.

7. Ist die Versendung des Liefergegenstandes an den Kunden oder Dritte vereinbart, so geht die Gefahr mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Transporteur auf den Kunden über. Die Gefahr geht im Falle der Abholung durch den Kunden nach Bereitstellung im Werk der 3D Service und Anzeige der Abholbereitschaft über. Für die Rücknahme von Ware aus Gründen die 3D Service nicht zu vertreten hat, insbesondere ohne berechtigte Gewährleistungsansprüche, trägt der Kunde die Gefahr bis zum Eingang der Ware bei 3D Service.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentum an den von 3D Service gelieferten Waren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen der 3D Service und dem Kunden erfüllt sind.

2. Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsbetrieb berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit bereits an 3D Service ab, die diese Abtretung bereits jetzt annimmt. In jedem Fall hat der Kunde 3D Service bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte unverzüglich hierüber zu benachrichtigen.

3. Übersteigt der Wert sämtlicher für 3D Service bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 20 %, so wird 3D Service auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl des Kunden freigeben.

4. Kosten der Geltendmachung der Sicherungsrechte von 3D Service gegenüber dem Kunden oder Dritten trägt der Kunde.

5. Bei Zahlungsverzug ist 3D Service nach Mahnung zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. 3D Service ist berechtigt, im Falle der Zurücknahme der Vorbehaltsware 10 % des Warenwerts als Rücknahmekosten zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass 3D Service ein Schaden überhaupt nicht oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7. Zurückgenommene Waren kann von 3D Service unter Anrechnung auf den Kaufpreis im freihändigen Verkauf bestmöglich verwertet werden, wenn dies von 3D Service mit angemessener Frist angedroht wurde.

 

§ 6 Gewährleistung, Transportschäden, Haftung

1. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr nach Übergabe der Ware, soweit nicht das Gesetz zwingend eine längere Frist vorschreibt. Gewährleistungsansprüche für gebrauchte Waren sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

2. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung detailliert schriftlich bestätigen zu lassen. Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich zu rügen. Der Kunde trägt die Beweislast für die Art des Schadens und die rechtzeitige Anzeige. Ebenso sind offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen. Erfolgt eine solche Rüge nicht, gilt die Ware in der gegebenen Art und Güte als genehmigt.

3. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Produkte von fremder Seite verändert werden oder durch die Verarbeitung mit Teilen fremder Herkunft, es sei denn der Kunde widerlegt eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat.

4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel die auf Konstruktionsfehler oder die Auswahl fehlerhaften Materials zurückzuführen sind, sofern der Kunde das Material vorgeschrieben hat. Gleiches gilt im Falle der Weiterverarbeitung durch Dritte auf Wunsch des Kunden.

5. Ansprüche wegen Mängel gegen 3D Service stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

6. Bei der berechtigten Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat 3D Service grundsätzlich die Wahl in welcher Art und Weise die Nacherfüllung erfolgt. Bei berechtigter Beanstandung ist die Verjährung während der Dauer der Nacherfüllung gehemmt. Sie beginnt jedoch – auch bei vorbehaltloser Nacherfüllung – nicht erneut. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

7. Veranlasst der Kunde eine Überprüfung von gelieferter Ware oder Anpassungen oder Ausführungen und gibt er Fehler an, für den 3D Service Gewährsleistung leisten müsste, wenn diese zuträfen, hat der Kunde die entstandenen Kosten der Prüfung, Transport, Reparatur, etc. zu tragen, wenn sich herausstellt, dass kein Mangel i. S. d. gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften vorhanden ist.

8. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden – soweit diese nicht aus dem Fehlen von ausdrücklichen Beschaffenheitsangaben resultieren – sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen sind Schadensersatzansprüche des Kunden – egal aus welchem Rechtsgrund – für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch 3D Service, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung der Höhe nach für den einzelnen Schadensfall auf den Auftragswert, höchstens jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden.

10. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht in den Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Körper- und Gesundheitsschäden oder des Verlustes des Lebens, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

11. Erbringt 3D Service Leistungen die nicht in der Lieferung von Waren bestehen, wird die Ermittlung der Ursache für Reparaturen und Nachjustagen nur dann unentgeltlich geleistet, wenn die Notwendigkeit hierfür durch 3D Service verursacht wurde und daher 3D Service verpflichtet ist Nachbesserungen vorzunehmen. In allen anderen Fällen werden dem Kunden die Preise von 3D Service nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

 

§ 7 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

1. Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist Partenstein.

2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden oder damit zusammenhängenden Ansprüche ist Partenstein. 3D Service ist darüber hinaus berechtigt, vor einem anderen, sich nach den gesetzlichen Vorschriften ergebenden, Gerichtstand zu klagen.

3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Vereinbarungen treten die gesetzlichen Regelungen. Dies gilt insbesondere

4. Die Einbeziehung und Auslegung dieser Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen regelt sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Kunden selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Vorschriften des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

5. Der Kunde ermächtigt 3D Service unter Verzicht auf eine Mitteilung, personenbezogene Daten im Rahmen der Zulässigkeit des BDSG und soweit zur Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig zu verarbeiten und den mit der Durchführung des Vertragsverhältnisses innerhalb des Unternehmens 3D Service befassten Stellen zu übermitteln. Dies gilt insbesondere für die evtl. notwendige Weitergabe von Daten aufgrund einer im Einzelfall geschlossenen (Waren-) Kreditversicherung.

6. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen 3D Service und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.